Bereits mit der Geburt eines Kindes ist klar, dass auch dieses Leben nicht ewig währen wird. Die Endlichkeit des Seins ist allerdings eine Sache, mit der sich die wenigsten Menschen auseinandersetzen. Wer mitten im Leben steht, will oftmals keinen Gedanken an die eigene Sterblichkeit verschwenden und stattdessen die Zeit, die ihm auf Erden vergönnt ist, in vollen Zügen genießen. Dies ist nur allzu gut zu verstehen und auch richtig, kann aber dennoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das ewige Leben reine Utopie ist. Wer dies verdrängt, wird vielfach in seinem Innersten von Ängsten geplagt und sorgt sich darum, was mit seinen Angehörigen nach dem eigenen Tod geschieht. Zudem ist es auch kein schöner Gedanke, dass das Eigentum, das man sich im Laufe des Lebens hart erarbeitet hat, nach dem eigenen Ableben an jemanden fällt, der nicht in der Gunst des Erblassers steht. Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte erweist sich die Testamentserrichtung als gute Sache, obgleich sie bedeutet, dass man sich mit dem eigenen Tod befassen muss. Hat man diese Hemmschwelle erst einmal überwunden, kann man Vorkehrungen treffen und zumindest diese Sorge aus der Welt schaffen. Zunächst ist es vielleicht unangenehm, den eigenen Tod so stark zu fokussieren, doch langfristig verschafft man sich mehr Sicherheit und kann sein Leben besser genießen, wenn alles geregelt ist.
Nutzen auch Sie die Möglichkeiten der in Deutschland verfassungsrechtlich verankerten Testierfreiheit als Ausdruck der Privatautonomie und regeln Sie zu Lebzeiten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Hab und Gut geschehen soll. Es ist natürlich kein schöner Gedanke, dass man eines Tages seinen geliebten Partner, die Kinder oder andere Angehörige voller Trauer zurücklässt. Noch schlimmer ist es dann allerdings, wenn diese mit der Erbschaft vollkommen überfordert sind, nur rätseln können, was der Verstorbene gewollt hätte, und darüber schlussendlich in Streit geraten. Um dies zu vermeiden gilt es, klare Verhältnisse zu schaffen. Am besten gelingt dies, indem man ein Testament schreibt, das den letzten Willen unmissverständlich und auch rechtswirksam zum Ausdruck bringt. Auf diese Art und Weise lässt sich das Konfliktpotenzial im Erbfall erheblich reduzieren. Darüber hinaus ergibt sich für künftige Erblasser so auch die Möglichkeit, etwas Gutes zu tun, indem sie ein Testament zugunsten einer wohltätigen Organisation errichten. So kann man beispielsweise einen Tierschutzverein, die Krebshilfe oder auch ein SOS-Kinderdorf in seiner Verfügung von Todes wegen bedenken.
Möglichkeiten einer Nachlassvorsorge
Im Zuge einer aktiven Nachlassvorsorge geht es stets darum, die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu verwirklichen. Das deutsche Erbrecht kennt diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten, so dass man folgendermaßen für den eigenen Erbfall vorsorgen kann:
Einzeltestament
Das Einzeltestament ist der Klassiker unter den Verfügungen von Todes wegen im deutschen Erbrecht und wird stets von einer einzelnen Person höchstpersönlich errichtet. Ordentliche Testamente können § 2231 BGB entsprechend als eigenhändiges Testament gemäß § 2247 BGB handschriftlich oder als öffentliches Testament gemäß § 2232 BGB notariell errichtet werden. Zusätzlich zu den ordentlichen Testamenten gibt es speziell für Situationen akuter beziehungsweise naher Todesgefahr auch noch die Möglichkeit ein Nottestament zu verfassen. Zur Auswahl stehen dabei das Bürgermeister-Testament (§ 2249 BGB), das Drei-Zeugen-Testament (§ 2250 BGB) und das Seetestament (§ 2251 BGB).
Weitere Informationen zum Einzeltestament (inkl. Muster und Vorlage)Gemeinschaftliches Testament
Das gemeinschaftliche Testament, das vielfach auch als Berliner Testament bezeichnet wird, ist eine spezielle Testamentsform, die ausschließlich Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten ist. Im Rahmen einer solchen Verfügung von Todes wegen erklären die beiden Erblasser gemeinschaftlich ihren letzten Willen. Dies kann in Form eines eigenhändigen oder auch öffentlichen Testaments geschehen. Wesentliches Merkmal eines solchen gemeinschaftlichen Ehegattentestaments ist der Umstand, dass sich die beiden Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und beispielsweise die Kinder erst nach dem zweiten Erbfall zur Erbfolge berufen werden.
Weitere Informationen zum Berliner Testament (inkl. Muster und Vorlage)Erbvertrag
In Zusammenhang mit den Möglichkeiten der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen darf auch der in § 1941 BGB sowie §§ 2274 bis 2302 BGB geregelte Erbvertrag nicht unerwähnt bleiben. Dabei bindet sich der Erblasser dem Vertragspartner gegenüber. Eine weitere Besonderheit ist die Tatsache, dass ein Erbvertrag nur vor einem Notar geschlossen werden kann und alle Vertragspartner dabei gleichzeitig anwesend sein müssen.
Weitere Informationen zum Erbvertrag (inkl. Muster und Vorlage)
Weitere Vorsorgemöglichkeiten
Menschen, die auf Nummer sicher gehen und bestmöglich vorsorgen möchten, sollten nicht nur an ihren Nachlass denken, sondern auch daran, dass sich beispielsweise ihr Gesundheitszustand in einer Art und Weise verschlechtern kann, dass sie nicht mehr dazu in der Lage sind, ihren Willen zu äußern oder sich einen freien Willen zu bilden. Grundsätzlich gibt es im deutschen Rechtswesen zwar für alle Eventualitäten Normen und Regelungen, aber eine eigene Vorsorge ist stets vorzuziehen. Für den Fall der Fälle sollte man daher die folgenden Maßnahmen zumindest in Betracht ziehen:
Vollmachten
Durch eine Vollmacht räumt der Vollmachtgeber einer anderen Person eine Vertretungsmacht ein, so dass der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers handeln kann. So bieten Vollmachten die Möglichkeit, eine dritte Person zur Vornahme von Rechtsgeschäften für den Vollmachtgeber zu befähigen. Beispielsweise im Krankheitsfall kann dies eine große Hilfe sein und die Bewältigung des Alltags sehr vereinfachen.
Weitere Informationen zum Vollmachten (inkl. Muster und Vorlage)Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann man für den Fall vorsorgen, dass man seinen Willen nicht mehr wirksam erklären kann. Diese vorsorgliche Erklärung bezieht sich ausschließlich auf medizinische Belange und gibt unter anderem Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang ärztliche Heileingriffe und lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Indem man eine Patientenverfügung verfasst, kann man sicherstellen, dass der eigene Wille beachtet wird. Zudem mutet man es seinen Angehörigen nicht zu, gegebenenfalls über Leben und Tod entscheiden zu müssen.
Weitere Informationen zum Patientenverfügung (inkl. Muster und Vorlage)
Ratgeber und Unterstützung in Sachen Vorsorge
Einschlägige Fachliteratur und auch Online-Portale wie der vorliegende Ratgeber informieren rund um das Testament und weitere Formen der Vorsorge. Künftige Erblasser sollten nicht davor zurückscheuen, sich einzulesen und so in Erfahrung zu bringen, wie sie vorsorgen und beispielsweise ihren Nachlass regeln können. Gleichzeitig darf man allerdings nicht den Fehler machen, zu glauben, man wisse so um alle relevanten Details. Als juristischer Laie kann man natürlich auf zahlreiche Muster und Vorlagen zurückgreifen, doch eine individuelle und auf den Einzelfall zugeschnittene Rechtsberatung durch einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht ist durch nichts zu ersetzen.