Ehepaare, die sich bis zum Tod die Treue schwören, haben vielfach den Wunsch, auch darüber hinaus füreinander da zu sein. Der Tod lässt sich zwar nicht überlisten, aber immerhin gibt es die Möglichkeit einer auf die besondere Situation verheirateter Paare zugeschnittene Nachlassvorsorge. Sofern sich Eheleute nicht blind auf die gesetzliche Erbfolge verlassen möchten, die unter anderem auch ein Ehegattenerbrecht umfasst, können diese ein Berliner Testament errichten.In diesem Zusammenhang kommen bei juristischen Laien allerdings einige Fragen auf, weshalb ein gewisser Klärungsbedarf besteht. Im nächsten Schritt können Ehegatten dann beispielsweise auf Muster und Vorlagen zurückgreifen, um ein eigenes Berliner Testament zu verfassen.
Inhaltsangabe
- Was ist ein Berliner Testament?
- Kann ein Berliner Testament nachträglich geändert werden?
- Welche Formvorschriften gelten für ein Berliner Testament?
- Wo erhält man kompetente Unterstützung bei der Errichtung eines Berliner Testaments?
- Was kostet ein Berliner Testament?
- Wie schreibt man ein Berliner Testament?
- Muster und Vorlagen für ein Berliner Testament
- Mögliche Anordnungen im (Berliner) Testament
Was ist ein Berliner Testament?
Zunächst stellt sich vielleicht die Frage nach dem besonderen Charakter eines Berliner Testaments. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass es sich um ein gemeinschaftliches Testament handelt, das nur Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner errichten können. Sinn und Zweck dieser Testamentsform ist, den längerlebenden Partner bestmöglich abzusichern, indem man diesen als Alleinerben einsetzt. Zugleich wird testamentarisch bestimmt, was nach dem Tod des Längerlebenden mit dem Nachlass geschehen soll. Ehepaare, die auch überdeneigenen Tod hinaus eine enge Verbundenheit spüren, sind folglich geneigt, auf ein Berliner Testament zu setzen, um sich bestmöglich abzusichern.
Kann ein Berliner Testament nachträglich geändert werden?
Immer wieder steht die Frage im Raum, ob nachträgliche Änderungen an einem bereits errichteten Berliner Testament möglich sind. Bei einem klassischen Einzeltestament sind Veränderungen für gewöhnlich unproblematisch, doch bei einem Berliner Testament ist zu beachten, dass zwei Erblasser existieren, die dies gleichermaßen betrifft. Zu Lebzeiten beider Ehegatten lässt sich dies bewerkstelligen, indem beide Erblasser gemeinsam Änderungen verfügen. Will dies nur ein Ehepartner, muss dieser einen Notar aufsuchen und das Berliner Testament zurückrufen. Nachdem der andere Ehegatte die notarielle Widerrufserklärung erhalten hat, ist das gemeinschaftliche Testament unwirksam. Ist jedoch bereits ein Ehegatte verstorben, hat der Längerlebende grundsätzlich keine Chance mehr, derBindungswirkung des Berliner Testaments zu entkommen.
Welche Formvorschriften gelten für ein Berliner Testament?
Nicht nur bei Einzeltestamenten, sondern auch bei gemeinschaftlichen Testamenten sind stets die im BGB verankerten Formvorschriften zu beachten, denn andernfalls ist die Rechtswirksamkeit der Verfügung von Todes wegen mehr als fraglich. Die Berücksichtigung der Formvorschriften ist somit ein absolutes Muss. Grundsätzlich haben Ehegatten dabei ebenso wie Menschen, die ein klassisches Einzeltestament errichten, die Wahl zwischen einem eigenhändigen und einem notariellen Testament. Zudem erlaubt das deutsche Erbrecht § 2266 BGB entsprechend ebenfalls ein gemeinschaftliches Nottestament nach den §§ 2249,2250 BGB.
Wo erhält man kompetente Unterstützung bei der Errichtung eines Berliner Testaments?
Nach § 2267 BGB können Ehegatten ein Berliner Testament durchaus eigenhändig errichten und somit getrost auf juristischen Beistand verzichten, ohne die Rechtswirksamkeit ihres gemeinschaftlichen Testaments zu gefährden. Zugleich muss man sich aber auch eingestehen, dass man als juristischer Laie die komplexen Zusammenhängedes deutschen Erbrechts kaum überblicken kann. Aus diesem Grund empfiehlt sich zuweilen ein Besuch bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht. Ehepaare, die sich dann für ein öffentliches Berliner Testament entscheiden, sollten jedoch eher einen Notar aufsuchen, schließlich können öffentliche Testamente nur notariell errichtet werden.
Was kostet ein Berliner Testament?
Ein eigenhändiges Berliner Testament verursacht den Erblassern typischerweise keine Kosten, so dass die Testamentserrichtung garantiert nicht am Geld scheitert. Daes sich dabei um ein wichtiges und bindendes Dokument handelt, sollten sich Ehegatten jedoch nicht gänzlich dagegen wehren, für ein individuelles undrechtswirksames Berliner Testament zu zahlen. Wer die juristische Hilfe eines Rechtsanwalts für Erbrecht oder Notars in Anspruch nimmt, muss auch dementsprechende Gebühren zahlen. Wie hoch diese ausfallen, lässt sich pauschal nicht beantworten, weil sich die Notarkosten am jeweiligen Vermögenswert orientieren. Zusätzlich fallen noch für die Testamentshinterlegung Gebühren an.
Wie schreibt man ein Berliner Testament?
Insbesondere Ehepaare, die zunächst von einem Besuch beim Anwalt oderNotar Abstand nehmen und einem eigenhändigen Testament den Vorzug geben, sollten einerseits auf die Formvorschriften achten und andererseits auch inhaltlich mit Bedacht vorgehen. Da hier vielfach Unsicherheiten bestehen, bietet es sich an, auf Muster und Vorlagen für ein Berliner Testament zurückzugreifen. Der exakte Wortlaut muss zwar individuell angepasst werden, doch Beispieltexte verdeutlichen, worauf es beim Schreiben eines Berliner Testaments ankommt. Ehepaare, die sich für ein eigenhändiges Berliner Testament entscheiden, müssen zudem beachten, dass dieses von einem Partner komplett handschriftlich niedergeschrieben werden muss. Abschließend bedarf esder Unterschriften beider Ehegatten inklusive Angaben zu Ort und Datum.
Muster und Vorlagen für ein Berliner Testament
Wer sich an einen Fachanwalt für Erbrecht oder Notar wendet, kann auf die juristische Kompetenz des Experten vertrauen und mit diesem gemeinsam ein individuelles Testament erarbeiten. Ein privatschriftliches Testament wird dahingegen in Eigenregie errichtet, was für die meisten Menschen eine enorme Herausforderung bedeutet. Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Berliner Testament, wird das Ganze noch einmal schwieriger. Nichtsdestotrotz ist esdurchaus möglich, ein eigenhändiges Ehegatten-Testament zu verfassen. Die nachfolgenden Muster, Vorlagen und Beispiele sollen bei der Formulierung helfen und eignen sich bestens als Orientierungshilfen für die individuelle Testamentserrichtung. Die empfehlenswerte Vorgehensweise besteht darin, zunächst einen Ausdruck anzufertigen unddann anhand der Mustertexte ein eigenes Berliner Testament handschriftlich zu verfassen. Auch bei einem eigenhändigen Berliner Testament nach § 2267 BGB schadet es nicht, sich beim Anwalt beraten zu lassen undso Anregungen für das eigene Testament zu holen.
Klassisches Berliner Testament
Im Rahmen eines klassischen Berliner Testaments setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein und sehen zugleich ihre gemeinsamen Kinder als Schlusserben vor. Eine sogenannte salvatorische Klausel gehört ebenfalls zu den üblichen Standards.
Muster-Text:
Testament
Wir, [Namen und Geburtsdaten der beiden Ehegatten], setzen uns gegenseitig und unbeschränkt als Alleinerben ein. Unsere Kinder [Namen und Geburtsdaten der Kinder] sollen Schlusserben des Längerlebenden sein.
Sollte eine der genannten testamentarischen Anordnungen unwirksam sein, bleiben die restlichen Verfügungen wirksam.
[Ort und Datum]
[Unterschrift des ersten Ehegatten]
Die vorliegenden testamentarischen Anordnungen stellen auch meinen letzten Willen dar.
[Ort und Datum]
[Unterschrift des zweiten Ehegatten]
Gemeinschaftliches Ehegattentestament für kinderlose Ehepaare
Ehepaare ohne Kinder, die ein Berliner Testament errichten möchten, kommen gegebenenfalls mit noch weniger Text aus und können sich auf die Einsetzung desEhepartners als Alleinerben beschränken.
Beispieltext:
Testament
Wir, [Namen und Geburtsdaten der beiden Ehegatten], setzen uns gegenseitig als alleinige Erben ein.
[Ort und Datum]
[Unterschrift des ersten Ehegatten]
Die Testamentsanordnungen sind auch mein letzter Wille.
[Ort und Datum]
[Unterschrift des zweiten Ehegatten]
Weitere Bestimmungen im Berliner Testament
Ein Berliner Testament kann neben der gegenseitigen Einsetzung als Alleinerben und die Bestimmung der Kinder als Schlusserben noch weitere Bestimmungen enthalten. Ein gemeinsamer Widerruf alter Verfügungen von Todes wegen sowie eine gleichzeitige Einsetzung der Enkel als Ersatzerben, kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:
Beispieltext:
Unser Testament
Wir, [Namen und Geburtsdaten der beiden Ehegatten], setzen uns gegenseitig als alleinige und befreite Erben ein. Unsere Kinder [Namen und Geburtsdaten der Kinder] sollen unsere Schlusserben sein und zu gleichen Teilen erben. Falls einer der Schlusserben nicht erben kann, sollen dessen Kinder, also unsere Enkelkinder, an diese Stelle treten.
Hiermit widerrufen wir zudem alle früheren Verfügungen von Todes wegen.
[Ort und Datum]
[Unterschrift des ersten Ehegatten]
Diese Testamentsanordnungen sind auch mein letzter Willen.
[Ort und Datum]
[Unterschrift des zweiten Ehegatten]
Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel
Die Integration einer sogenannten Pflichtteilsstrafklausel ist in Zusammenhang mit der Errichtung eines Berliner Testaments üblich und soll die Pflichtteilserben davon abhalten, ihre Pflichtteilsansprüche bereits nach dem ersten Erbfall geltend zu machen. Gegebenenfalls kann neben einer drohenden Strafe auch ein positiver Anreiz mittels der testamentarischen Anordnungen geschaffen werden.
Beispieltext:
Testament
Wir, [Namen und Geburtsdaten der Ehepartner], bestimmen uns gegenseitig zu Alleinerben. Unsere Kinder [Namen und Geburtsdaten der Kinder] sollen nach dem Tod des Längerlebenden als Schlusserben unseren Nachlass erhalten. Sollte aber einer unserer pflichtteilsberechtigten Schlusserben von seinem gesetzlichen Pflichtteilsanspruch Gebrauch machen, soll erim Erbfall des zuletzt Versterbenden ebenfalls nur noch durch den Pflichtteil am Nachlass beteiligt werden.Im Gegenzug soll jedes Kind, dasim ersten Erbfall auf den Pflichtteil verzichtet, ein zusätzliches Vermächtnis in Höhe von [Betrag] Euro erhalten.
[Ort und Datum]
[Unterschrift des ersten Ehegatten]
Dies ist auch mein letzter Wille.
[Ort und Datum]
[Unterschrift des zweiten Ehegatten]
Vor- und Nacherbschaft im Berliner Testament
Im Rahmen eines Berliner Testament kann ebenfalls eine Vor- undNacherbschaft geregelt werden. Dies kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:
Beispieltext:
Wir, [Namen und Geburtsdaten der Eheleute], setzen uns gegenseitig als befreite Vorerben ein. Unsere Kinder [Namen der Kinder] sollen die Nacherben des Längerlebenden sein.
[Ort und Datum]
[Unterschrift des ersten Ehegatten]
Die Testamentsanordnungen stellen auch meinen letzten Willen dar.
[Ort und Datum]
[Unterschrift des zweiten Ehegatten]
Ehegatten-Testament mit Vermächtnis in Form eines Nießbrauchs
Im Rahmen eines Ehegatten-Testaments können mitunter auch beispielsweise die Kinder zu Erben bestimmt werden, während dem längerlebenden Ehegatten ein Nießbrauch als Vermächtnis eingeräumt wird.
Beispieltext:
Unser Testament
Wir, [Name und Geburtsdatum des ersten Ehegatten] und [Name und Geburtsdatum des zweiten Ehegatten], bestimmen unsere Kinder [Namen der Kinder] zu unseren Erben beim Ableben des Erstversterbenden. Der Längerlebende von uns soll im Gegenzug ein Vermächtnis erhalten, das ihm einen durch das Grundbuch abgesicherten Nießbrauch an unserem gemeinsamen Haus einräumt.
[Ort und Datum]
[Unterschrift des ersten Ehegatten]
Bei diesen testamentarischen Anordnungen handelt es sich ebenfalls um meinen letzten Willen.
[Ort und Datum]
[Unterschrift des zweiten Ehegatten]
Mögliche Anordnungen im (Berliner) Testament
Im Wesentlichen geht es in einem Berliner Testament um die gegenseitigeEinsetzung als alleiniger Erbe, so dass der längerlebende Ehegatte bestmöglich abgesichert werden soll. Die vorangegangenen Beispiele zeigen allerdings, dass eine solche Verfügung von Todes wegen noch weitere Anordnungen beinhalten kann. Nachfolgend finden sich weitere mögliche Anordnungen im Berliner Testament, die gewissermaßenim Baukastensystem zu einem individuellen Berliner Testament zusammengefügt werden können.
Widerruf alter Verfügungen von Todes wegen
Frühere Testamente können einem gemeinschaftlichen Testament unter Ehegatten zuweilen im Wege stehen, weshalb sie entweder zerstörtoder alternativ widerrufen werden müssen. Für ein bereits bestehendes Berliner Testament ist dies nach dem Tod des ersten Erblassers allerdings nicht mehr möglich. Auch zu Lebzeiten beider Ehegatten kann ein Widerruf nur notariell einseitig widerrufen werden, andernfalls muss der Widerruf von beiden Ehegatten ausgehen. Bei vorherigen Einzeltestamenten sieht dies wiederum vollkommen anders aus. Ein solcher Widerruf kann folgendermaßen aussehen:
Beispieltext:
Hiermit widerrufen wir, [Namen und Geburtsdaten der Ehegatten], alle früheren Verfügungen von Todes wegen.
Salvatorische Klausel
Eine sogenannte salvatorische Klausel hat sich nicht nur im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen etabliert, sondern ist auch in Zusammenhang mit der Testamentserrichtung von Belang. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Absicherung, die vor allem bei einem eigenhändigen Testament ohne juristische Unterstützung Sinn macht. Eine solche salvatorische Klausel kann somit denAbschluss des (Berliner) Testaments bilden und beispielsweise folgendermaßenformuliert werden:
Beispieltext:
Für den Fall, dass eine derin diesem Testament enthaltenen Anordnungen unwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Testamentsanordnungen wirksam.
Testamentarische Enterbung
Zuweilen ist auch eine geplante Enterbung der Grund für die Testamentserrichtung. Künftige Erblasser, die dahingehend von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, dass sie einen bestimmten Erben von der Erbfolge ausschließen, sind gezwungen ein dementsprechendes Testament zu errichten. Die Enterbung kann zudem auch auf die Abkömmlinge des Enterbten ausgeweitet werden. Zu beachten ist allerdings, dass das Pflichtteilsrecht nicht außer Kraft gesetzt werden kann. Abgesehen von wenigen Ausnahmefällen ist esdaher so, dass enterbte Pflichterben zumindest den Pflichtteil erben, der immerhin die Hälfte desgesetzlichen Erbteils ausmacht. Von einer vollständigen Enterbung kann dannnatürlich keine Rede sein. Nichtsdestotrotz lässt sich eine testamentarische Enterbung beispielsweise wie folgt formulieren:
Beispieltext:
Hiermit enterbe ich meine/n Tochter/Sohn [Name und Geburtsdatum des Enterbten] sowie deren/dessen Abkömmlinge.
Einsetzung von Ersatzerben
Die Einsetzung von Ersatzerben ist im Zuge der Testamentserrichtung durchaus gängig und sorgt dafür, dass der Ersatzerbe erbt, sofern der eigentliche Erbe nicht erben kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Erbe zum Zeitpunkt desErbfalls bereits verstorben ist. Eigentlich würde dann die gesetzliche Erbfolge basierend auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch greifen. Dies ist jedoch nicht im Sinne aller Erblasser, weshalb diese zuweilen entsprechende Vorkehrungen treffen, indem sie neben der klassischen Erbeinsetzung auch die Einsetzung von Ersatzerben vornehmen. Diese kann zum Beispiel folgendermaßen aussehen:
Beispieltext:
Ich setze meine Tochter [Name und Geburtsdatum der Tochter] als Alleinerbin ein. Falls sie vor dem Erbfall verstirbt, sollen ihre Kinder [Namen und Geburtsdaten der Kinder] erben.
Teilungsanordnung
Im Rahmen eines (Berliner) Testaments können Erblasser auf Wunsch eine konkrete Teilungsanordnung definieren und so festlegen, wer was erben soll. Auf diese Art und Weise verschafft man sich als Testator größtmögliche Gewissheit und sorgt zudem für klare Verhältnisse, was einem massiven Streit innerhalb der Erbengemeinschaft entgegenwirken soll. Zum Beispiel die folgende Formulierung ist als testamentarische Teilungsanordnung denkbar:
Beispieltext:
Meine Ehefrau [Name und Geburtsdatum] soll das Grundstück [Beschreibung des Grundstücks] erben. Meine Anteile an dem Unternehmen [Firma] soll meine Tochter [Name und Geburtsdatum] erben. Die Wertanteile müssen nicht untereinander verrechnet werden.
Auflagen
Erblasser haben unter anderem auch die Möglichkeit, eine Erbeinsetzung mit gewissen Auflagen zu verbinden. Dies kann beispielsweise wie folgt aussehen:
Beispieltext:
Meine Tochter [Name und Geburtsdatum] soll sich nach meinem Tod um meinen Hund [Name des Hundes] kümmern. Zudem soll sie meine Grabpflege übernehmen.
Testamentsvollstreckung
In den meisten Erbfällen gibt es mehr als einen Erben, was nicht selten mit erheblichem Konfliktpotenzial einhergeht. Wer als künftiger Erblasser einem drohenden Streit innerhalb der Erbengemeinschaft vorbeugen möchte, kann eine Testamentsvollstreckung anordnen und so einen neutralen Testamentsvollstrecker einsetzen.
Beispieltext:
Ich ordne für meinen Nachlass die Testamentsvollstreckung an und bestimme [Name] zum Testamentsvollstrecker. Falls er/sie die Testamentsvollstreckung nicht übernehmen kann oder will, soll [Name] als Testamentsvollstrecker fungieren.
Vermächtnis
Neben der klassischen Erbeinsetzung erlaubt ein Testament auch die Anordnung eines Vermächtnisses. Der dadurch Begünstigte wird zwar Vermächtnisnehmer, nicht aber Erbe. Dementsprechend kann er keine Beteiligung am Nachlass beanspruchen, hat aber das Recht auf die im Vermächtnis definierten Werte. Die Erben sind dann zur Herausgabe verpflichtet. Künftige Erblasser, die so vorgehen möchten, können ihr Vermächtnis beispielsweise wie folgt zum Ausdruck bringen:
Beispieltext:
Ich vermache meiner Freundin [Name und Geburtsdatum] mein Auto sowie meine Kunstsammlung.
Vormundschaft
Meine Tochter [Name und Geburtsdatum] soll sich nach meinem Tod um meinen Hund [Name des Hundes] kümmern. Zudem soll sie meine Grabpflege übernehmen.
Testamentsvollstreckung
In den meisten Erbfällen gibt es mehr als einen Erben, was nicht selten mit erheblichem Konfliktpotenzial einhergeht. Wer als künftiger Erblasser einem drohenden Streit innerhalb der Erbengemeinschaft vorbeugen möchte, kann eine Testamentsvollstreckung anordnen und so einen neutralen Testamentsvollstrecker einsetzen.
Beispieltext:
Ich ordne für meinen Nachlass die Testamentsvollstreckung anund bestimme [Name] zum Testamentsvollstrecker. Falls er/sie die Testamentsvollstreckung nicht übernehmen kann oder will, soll [Name] als Testamentsvollstrecker fungieren.
Vermächtnis
Neben der klassischen Erbeinsetzung erlaubt ein Testament auch die Anordnung eines Vermächtnisses. Der dadurch Begünstigte wird zwar Vermächtnisnehmer, nicht aber Erbe. Dementsprechend kann er keine Beteiligung am Nachlass beanspruchen, hat aber das Recht auf die im Vermächtnis definierten Werte. Die Erben sind dann zur Herausgabe verpflichtet. Künftige Erblasser, die so vorgehen möchten, können ihr Vermächtnis beispielsweise wie folgt zum Ausdruck bringen:
Beispieltext:
Ich vermache meiner Freundin [Name und Geburtsdatum] mein Auto sowie meine Kunstsammlung.
Vormundschaft
Künftige Erblasser, die ihre minderjährigen Kinder testamentarisch bestmöglich absichern möchten, sollten daran denken, einen vertrauenswürdigen Vormund zu bestimmen. Insbesondere in einem Berliner Testament kann das gemeinsame Ableben der Eltern so thematisiert werden. Hier bietet sich beispielsweise die folgende Formulierung an:
Beispieltext:
Wir, [Name und Geburtsdaten der Ehegatten], bestimmen, dass im Falle eines gemeinsamen Ablebens [Name und Geburtsdatum des Vormunds] die Vormundschaft für unsere Kinder [Namen und Geburtsdaten der Kinder] übernehmen soll.
Pflichtteilsstrafklausel
Pflichtteilsstrafklauseln kommen besonders häufig in Berliner Testamenten zum Einsatz und haben stets das Ziel, Pflichtteilsberechtigte durch drohende Nachteile davon abzuhalten, ihre Pflichtteilsansprüche geltend zu machen. Nachfolgend findet sich ein Beispiel einer typischen Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament:
Beispieltext:
Falls eines unserer Kinder im ersten Erbfall seinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch geltend macht, soll es auch nach dem Ableben des längerlebenden Elternteils lediglich den Pflichtteil erhalten.
Wiederverheiratungsklausel
Ehegatten, die ein gemeinschaftliches Berliner Testament errichten, sollten auch daran denken, dass dasLeben für den Längerlebenden weitergeht. Mitunter geht dieser eine neue Partnerschaft ein und hegt vielleicht sogar den Wunsch, wieder zu heiraten. Eine spezielle Wiederverheiratungsklausel macht folglich Sinn und sorgt dafür, dass der Vorerbe seinen Status verliert undim Zuge der Eheschließung die Nacherben erben.
Beispieltext:
Falls ein Ehepartner nach dem Ableben des Erstversterbenden erneut heiraten sollte, sollen die gemeinsamen Kinder ihren vollen Erbteil erhalten.